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DER INHALT
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Allgemeines / Widmung
Teil I: Die Struktur (Ordnungspolitik)
Teil II. Der Prozess (Wiege - Bahre)
Teil III. Realpolitik
Teil IV: Zum Schluss
Weiteres
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I.1.1. Zum Begriff der Ordnungspolitik

Zusammenfassung:

Umweltpolitik kann auch als Ordnungspolitik begriffen werden. Es soll also ein Ordnungsrahmen mit klaren Spielregeln gesetzt werden, innerhalb dessen sich die Akteure frei bewegen können. Demgegenüber die die heutige Politik diskretionär, agiert also reaktiv und von Fall-zu-Fall, als Maßnahmenpolitik.

Ordnungspolitik setzt einen starken Staat voraus. Bestimmte Grundsätze müssen eingehalten werden. Zu diesen zählen u.a.:

(1) Heutzutage nehmen gut organisierte Sonderinteressen die staatlichen Akteure "gefangen" (Lobbyismus, "weiße Korruption" etc.). Die Partikularinteressen werden dann auf Kosten schlecht organisierter Gruppen oder der Allgemeinheit durchgesetzt. Es bedarf daher einer strikten Trennung zwischen Staat und Sonderinteressen (die meist aus der Wirtschaft stammen). Der Staat soll seine Entscheidungen zwar unter Kenntnis, aber nicht unter dem Einfluss der Sonderinteressen treffen.

(2) Wir erachten es als zivilisatorischen Fortschritt, dass dem Staat das Monopol über die Ausübung von Gewalt übertragen wurde. Gegenüber Macht sind wir jedoch weniger sensibel. Macht - als die "kleine Schwester der Gewalt" wird häufig sogar als legitim angesehen. Allerdings wußten schon die Ordoliberalen: Ist der Geist (die Macht) erst einmal aus der Flasche, kann sie schwerlich eingedämmt werden. Private Macht darf am besten gar nicht erst entstehen (z.B. "systemrelevante", große Banken, private Monopole an Versorgungsnetzen etc.). Der Staat sollte nicht nur das Gewalt-, sondern auch das Machtmonopol haben.

(3) Die unter (1) angesprochene Privatisierung von Gewinnen, aber Sozialisierung von (Risiko-) Kosten findet über ein organisiertes System der Verantwortungslosigkeit statt. Hierbei spielen Haftungsbegrenzungen und Haftungsverschiebungen eine wesentliche Rolle. Dies reicht von Gesellschaften mit beschränkter Haftung über AGBs bis hin zu Finanzprodukten, bei denen niemand mehr beschränkt haftet. In einer Marktwirtschaft sollte jedoch der Grundsatz gelten: Wer ein Risiko in die Welt setzt oder an eine andere Person weiterreicht, sollte auch für dieses Risiko PERSÖNLICH haften.

(4) Der Staat sollte in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben zu erfüllen. Im Rahmen der neoliberalen Ideologie wurde der Staat immer weiter abgebaut. Das Vakuum wurde mit privater Macht gefüllt, auf Kosten der Allgemeinheit. Die verbliebenen Beamten haben nicht mehr die Kompetenz und Zeit, eigenständig Gesetzesvorlagen zu entwickeln, Kontrollaufgaben (Umwelt, Lebensmittel ect.) zu erfüllen etc. Auch Public-Private-Partnership ist in einigen Bereichen diesbezüglich kritisch zu sehen.

Weitere Informationen:

1. Textauszug aus dem Buch: 


Textauszug I.1.1.

2. Fritz Andres über Ordnungspolitik:

Andres_Ordnungspolitik

3. Link zur Homepage von LobbyControl:
http://www.lobbycontrol.de

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I.2.1. Das Nachhaltigkeitsziel

Zusammenfassung:

„Nachhaltigkeit“ ("sustainability") ist zum Modewort geworden. Kaum eine Politikerrede, in der das Wort ausgespart bleibt. Letztlich kann sich das gesamte politische Spektrum auf den Nachhaltigkeitsbegriff einigen, weil er hinsichtlich der mit den sozialen Implikationen eng verknüpften Verteilungsfragen inhaltsleer ist. „Es ist die konzeptionelle Indifferenz gegenüber Macht- und Verteilungsfragem, die der Brundtland-Formel den Weg in Regierungskanzleien und Vorstandsetagen geebnet hat.“ (Wuppertal Institut, Fair Future). Diese Indifferenz ist zugleich die Stärke und Schwäche des Nachhaltigkeitsbegriffes. Einigkeit besteht allerdings insoweit, als dass Nachhaltigkeit die ökonomische, ökologische und soziale Dimension erfassen muss. Dementsprechend behandelt unser Buch folgende Ebenen und Aspekte vor dem Hintergrund des folgenden Verständnisses:
- Ebene der Planung und Ökologie: Wir vertreten die Auffassung, dass
  Ausmass und Struktur der Umweltnutzung der Planung bedarf.
- Ebene der Ökonomie: Die einzurichtenden institutionellen Arrangements 
  sollen möglichst effizient sein, d.h. wenig Wohlfahrtsverluste bewirken.
- Ebene der Zugangs und der Verteilung: Jeder Mensch ist auf die Nutzung
  von Umweltgütern angewiesen, die jedoch durch Umweltpolitik immer weiter
  verknappt werden. Der Zugang zu den Umweltgütern muss gewährleistet
  werden.
- Ebene der Kultur und der Legitimation: Die Weise, wie die aus den
  angesprochenen Zielen resultierenden Konflikte aufgelöst werden, hängt
  sehr stark vom jeweiligen kulturellen Hintergrund ab. "One size fits all" kann
  keine Lösung sein. Angesichts der Bedeutung des kulturellen Aspektes
  wollen wir von einem Nachhaltigkeitsviereck anstatt von einem
  Nachhaltigkeitsdreieck sprechen.

In der Umweltökonomie wird der Begriff der Nachhaltigkeit noch einmal in einem anderen Kontext diskutiert:

a. Das Konzept der „schwachen Nachhaltigkeit“ („Weak sustainability“) ist neoklassisch basiert. Es geht von der Substituierbarkeit des natürlichen durch den anthropogenen Kapitalstock aus. Ein Aufbrauchen des natürlichen Kapitalstocks wird unter der Prämisse befürwortet, dass der Gesamtwert beider Kapitalstöcke mindestens unverändert bleibt – also mindestens im selben Maße anthropogenes Kapital aufgebaut wird, wie der natürliche Kapitalstock vernichtet wird. Allerdings: Umweltbewertungen sind schon mit Bezug auf einzelne Systemelemente oder Subsysteme (also in der Marginalbetrachtung) fragwürdig. Wollte man jedoch die Gesamtheit des anthropogenen oder natürlichen Kapitalstocks bewerten, so müsste man unterstellen, dass die Gesamtheit des natürlichen Kapitalstocks durch die Gesamtheit des anthropogenen Kapitalstocks ausgetaucht werden könnte. Dies würde offenbar zum Systemkollaps (und damit zur totalen Entwertung) führe und ist damit offensichtlich unsinnig.
b. Die Vertreter der „starken Nachhaltigkeit“ lehnen dementsprechend auch die Ersetzbarkeit von natürlichem und anthropogenem Kapitalstock ab. Das Denken findet nicht in Werten, sondern in Beständen statt. Es geht darum, den natürlichen Kapitalstock möglichst aufrecht zu erhalten. Dies auch deswegen, um Optionen für die Nachwelt zu bewahren. Das Konzept der starken Nachhaltigkeit lässt sich allerdings in rigider Form kaum durchhalten. Allein wegen des Entropiegesetzes wäre eine physische „Erhaltung“ des natürlichen Kapitalstocks von vornherein (selbst bei kollektivem Selbstmord) nicht möglich – mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit muss eine Entwertung stattfinden. Es kann nur darum gehen, diese Entwertung möglichst zu begrenzen.
c. Als Kompromiss bietet sich das Konzept der „kritischen Nachhaltigkeit“ (v.a. Endres) an: Bezüglich der als überlebenswichtig angesehenen Ökosystemfunktionen werden i.S.d. „Safe Minimum Standard“ bestimmte Naturdegradationen grundsätzlich als nicht hinnehmbar angesehen. Die betreffenden Grenzen sind durch die Wissenschaft außerökonomisch festzulegen. Oberhalb der betreffenden Schwellen wird eine Substituierbarkeit von natürlichem Kapital durch anthropogenes Kapital hingenommen, wenn der Verlust an natürlichem Kapital wieder wertmäßig kompensiert wird. Mit dieser Forderung gehen ebenfalls Bewertungsprobleme einher – allerdings in minderem Ausmaß als beim Konzept der „schwachen Nachhaltigkeit“.

Weitere Informationen:

1. Ernst-Ulrich Köpf "Nachhaltigkeit - Ein Grundprinzip der Forstwirtschaft, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Juni 2003, 137. Folge:

Koepf


2. Hans Diefenbacher: Lokale Agenda 21 - Zielsetzung, Nachhaltigkeitsberichte, Projekte, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Juni 2003, 137. Folge:


Diefenbacher

3. Auszug aus dem Living Planet Report 2008 (Vergleich der ökologischen Fussabdrücke verschiedener Länder):
 
4. http://wwf-zg.webofsections.ch/fileadmin/data/wwf_zg/download-files/Unsere_Themen/08_4747_wwf_lpr08_16-17.pdf

5. Vgl. auch die Infos unter http://www.umweltdebatte.de

I.2.2.1. Zielbündel, Belastungs- und Nutzungsstrukturen

Zusammenfassung:

Die herkömmliche Umweltökonomie sucht nach einem Optimum: Sie stellt den (sinkenden Grenz-) Nutzen der Umweltverschmutzung (Ausstoß von umweltbelastenden Gütern, die aber unser Wohlbefinden erhöhen) die (steigenden Grenz-) Kosten der Umweltverschmutzung gegenüber. Die Umweltbelastung soll zum Stillstand kommen, wenn die zusätzlichen Kosten der Umweltbeeinträchtigung den marginalen Nutzen der Umweltbelastung erreicht haben (Grenzkosten der Verschmutzung = Grenznutzen der Umweltbeeinträchtigung). Man orientiert sich in der Theorie also an Optimierungsüberlegungen, denen das Primat volkswirtschaftlicher Effizienz zugrunde liegt. Dies impliziert, dass ökonomische Instrumente zur Internalisierung externer Effekte so ausgestaltet sein sollten, dass die Vermeidungsaktivitäten dort durchgeführt werden, wo dies am kostengünstigsten geschehen kann.

Problematisch ist allerdings bei dieser Vorstellung, dass die Belastungsstrukturen bzw. die Struktur der Grenzschäden dabei ausgeklammert bleibt. Die Vermeidungsanstrengungen werden möglicherweise gerade dort günstig ausfallen, wo bestimmte Schwellenwerte der Belastung (in gegenständlich-stofflicher, räumlicher, zeitlicher oder subjektiver Sicht) überschritten werden.

Die Auswirkungen eines Überschreitens kritischer Werte auf die Resilienz der Ökosysteme sind zumeist unklar. Ökosysteme können umkippen oder ihre Funktion nachhaltig verlieren. Will man der Nachwelt funktionierende ökologische Systeme als Option hinterlassen, müssen – entsprechend dem Gedanken des „Safe minimum standard“ daher bestimmte Schwellenwerte in ihrer Struktur beachtet werden (s. auch das Konzept der kritischen Nachhaltigkeit oben). Das Primat der Effizienz ist dann aber nicht mehr haltbar.

Es geht nicht nur um Belastungsniveaus; v.a. sind Belastungsstrukturen zu steuern. Vermeidungsaktivitäten müssen ggfs. auch dann und dort vorgenommen werden, wenn und wo sie teuer sind. 

Nach der systemaren Leitwerttheorie stehen alle Leitwerte eines Systems in einem latenten Spannungsverhältnis zueinander. Die Überbetonung oder Vernachlässigung einzelner Leitwerte (hier: Effizienz) kann dazu führen, dass das gesamte System aus der Balance gerät und seine Funktions- bzw. Entwicklungs- und Überlebensfähigkeit verliert. Der dargestellte Konflikt zwischen Resilienz und Effizienz ist insoweit nur ein Spezialfall einer allgemeinen Gesetzmäßigkeit.

Die Beurteilung von umwelt- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen unter dem Primat der Effizienz bedeutet weiter, dass denjenigen Arten und Formen, die dem Effizienzkriterium nicht in ausreichendem Maße genügen, die Daseinsberechtigung versagt wird. Finanziert werden effiziente, renditeträchtige Projekte; diejenigen Anwendungen, die ökologisch angemessen wären, kommen nicht zum Einsatz. Sinkt die Vielfalt an Systemelementen aber wegen der einseitigen Betonung des Leitwertes der Effizienz ab, so kann die Funktionsfähigkeit (instrumentelle Systeme) bzw. die Überlebens- und Entwicklungsfähigkeit (lebende Systeme) der jeweiligen Systeme beeinträchtigt werden. 

Die Kritik am Primat der Effizienz gilt grundsätzlich auch für die Versorgung mit öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, die der Daseinsvorsorge und dem Öffentlichen Personennahverkehr dienen. Stellt man die Effizienz in den Mittelpunkt, können weite Teile der Bevölkerung nicht mehr in einer zufriedenstellenden und nachhaltigkeitskonformen Weise versorgt werden. Ein Musterbeispiel ist die Deutsche Bahn AG, die den Leitwert der Versorgung zugunsten des Leitwertes der Effizienz zum großen Teil aufgegeben hat. Nicht nachhaltige Siedlungs- und Verkehrsstrukturen werden verfestigt oder sogar ausgebaut – das Resultat ist wieder eine ökologische Zielverfehlung.

Weitere Informationen:

1. Textauszug:

Kap. I.2.2. (überarbeitet)

2. Empfehlenswert zu diesem Thema ist auch die (leider nur in englischer Sprache erstellte) Internetseite des Häretikers Steve Keen
www.debunking-economics.com

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I.2.3. Das herrschende umweltökonomische Paradigma

I.2.3.2. Darstellung des Property rights-Ansatzes

Zusammenfassung:

Rechtsordnungen sind nicht zeitlos und absolut. Auch unsere Eigentumsordnung ist normativ begründet und in Entwicklung begriffen. Leitlinien für diese Weiterentwicklung kommen dabei v.a. aus den Wirtschaftswissenschaften. Von besonderer Bedeutung sind dabei der aus USA stammende Neoinstitutionalismus und die Theorie der Eigentumsrechte (Property-Rights-Theorie, als eine spezifische Spielart des Neoinstitutionalismus). Ausgangspunkt für die Politikempfehlungen der Property-Rights-Theoretiker sind Effizienzprobleme, wie sie besonders bei zwei Gruppen von Gütern auftauchen:

a. Wird der Zugang zu Gütern, die eigentlich beschränkt sind (und die sich nur schwer reproduzieren oder ersetzen lassen, sog. „unreine öffentliche Güter“) nicht beschränkt, kann es zu Übernutzungen kommen. Während die Nutznießer der Übernutzung die Gewinne privatisieren, werden die Kosten auf andere Akteure bzw. die Gemeinschaft abgewälzt („externe Kosten“). Beispiele sind offen zugängliche Gewässer, Fischbestände, die Atmosphäre etc. 

b. Die andere Gruppe an problematischen Gütern sind sog. „reine öffentliche Güter“ wie Gesundheit, Landesverteidigung etc. Grundsätzlich kann niemand von der Nutzung dieser Güter ausgeschlossen werden. Dementsprechend gering ist jedoch die Bereitschaft der Nutzer, zur Finanzierung solcher Güter beizutragen, zumal der Nutzen maßgeblich auch anderen Leuten (als „externer Nutzen“) zugutekommt (sog. „Trittbrettfahrerproblematik“).[2] Ohne weitere Regelungen können die betreffenden Güter nicht im erwünschten Maße bereitgestellt werden.

Marktversagen ist also einerseits dem offenen Zugang zu bestimmten Wirtschaftsgütern und andererseits einer abweichenden Zuordnung von Kosten und Nutzen wirtschaftlicher Aktivitäten (also sog. „externen Effekten“) geschuldet.

Ein solches Marktversagen kann nach Auffassung der Neoinstitutionalisten durch eine eindeutige Zuweisung und Spezifizierung von Eigentumsrechten vermieden werden, soweit die Transaktionskosten nicht prohibitiv hoch sind.Hierdurch wird Ausschließbarkeit bewirkt und erreicht, dass Kosten und Nutzen denselben Akteuren zugeordnet werden können. So formulierte Posner im Jahre 1972 hinsichtlich der Gestaltung von Verfügungsrechten folgende Kriterien für eine effiziente Wirtschaftsordnung:
- Universalität, wonach (unter idealen Bedingungen) alle Mittel 
  in irgendjemandes Eigentum stehen sollten;
- Ausschließbarkeit, also Exklusivität und
- Übertragbarkeit (Handelbarkeit) der Verfügungsrechte.

Die Politikempfehlung der Property-Rights-Theoretiker läuft also darauf hinaus, reine wie unreine öffentliche Güter - wenn mit vertretbaren Kosten möglich - zu privaten Gütern zu machen. Die Konsequenz ist also der Ruf nach „möglichst viel Markt und Privateigentum“. In einer effizienten Wirtschaftsordnung sollten sich möglichst alle Güter in der obersten Zeile befinden, also dem Regime des Privateigentums unterliegen.

Wir zeigen, dass mit dieser Politik mindestens zwei neue Marktversagenstatbestände geschaffen werden:

a. Es werden Ausschließlichkeitsrechte an Wirtschaftsgütern geschaffen, die durch den Wettbewerb nicht angreifbar sind. Egal ob es sich um Bodenrenten (Boden ist, anders als andere Wirtschaftsgüter nicht vermehrbar und nur beschränkt ersetzbar), Ressourcenrenten oder anderweitige Monopolrenten (z.B. gestützt auf das Patentrecht oder auf der Grundlage privaten Eigentums an natürlichen Monopolen) - der marktwirtschaftliche Wettbewerb beisst sich hier die Zähne aus. Seine Entkapitalisierungsfunktion (Absenkung von Gewinnen auf ein "normales" Maß) kommt hier nicht zum Tragen. Infolgedessen sind die betreffenden Bereiche bevorzugter Gegenstand von Rent-Seeking-Aktivitäten (also dem Streben von Interessengruppen nach der Erzielung von dauerhaften leistungslosen Einkommen im Marktbereich, u.a. durch die Beeinflussung politischer Akteure und des Staates). In den Folgekapiteln wird dargestellt, dass all diese Bereiche umweltpolitische Brennpunkte darstellen.

b. Gleichzeitig (mit a.) werden die vielfältigsten Mechanismen in die Welt gesetzt, die ein Abschöpfen privater Gewinne erlauben, wohingegen die Kosten und (System-) Risiken auf Unbeteiligte externalisiert werden (z.T. mit optionsähnlichen Mechanismen). Hierzu zählen nicht nur die durch die Finanzkrise in das Blickfeld geratenen Finanzinnovationen, sondern viel banalere Institutionen. Diese reichen von Rechtsformen mit beschränkter Haftung über Allgemeine Geschäftsbedingungen bis hin zu Regelungen, die den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz betreffen. Beispielsweise ist die Anwendung der Gentechnik maßgeblich auf das Patentwesen zurückzuführen (Zweck: Monopolgewinne, s. unter a. oben). Das Risiko dieser Technologie ist in keiner Weise absehbar; Mitmenschen, Flora und Fauna werden als Versuchskaninchen missbraucht. Weil die betreffenden Konzerne danach trachten, die Entwicklungskosten auf möglichst viele Einheiten zu verteilen, dominieren wenige Sorten. Die Biodiversität nimmt Schaden, damit wird auch die Resilienz der Ökosysteme auf unabsehbare Weise beeinträchtigt.
Wenn Akteure, die Risiken produzieren oder an andere Akteure weiterreichen, nicht für diese Risiken PERSÖNLICH zur Rechenschaft gezogen werden können, werden Fehlsteuerungen geradezu provoziert. Diese Problematik wird von den Neoinstitutionalisten noch nicht einmal am Rande thematisiert.

Wir vertreten daher die These, dass die neoinstituionalistische Theorie vor allem Privilegien garantiert, die Rent-Seeking-Aktivitäten magisch anziehen. Solche Privilegien sollten in einer wettbewerblich organisierten Ordnung keinen Platz haben.

Die Behauptung der universellen Superiorität des Privateigentums läuft auf die These vom „one size fits all“ hinaus. Dies kann dogmatische, ideologische Züge annehmen kann. Wir stellen die Gegenthese auf, dass es einer Vielfalt von Eigentumsformen bedarf, die situationsgerecht angewendet werden müssen.

Weitere Informationen:

1. Dirk Löhr, Eigentumsrechte und Allokationseffizienz, in: Fragen der Freiheit Heft 272 (IV/2005), S. 1-34.

Allokationseffizienz und Property Rights

2. Dirk Löhr, Wenn eine unsichtbare Hand nach der "Allmende" greift - eine Kritik der Property Rights-Theorie, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 155. Folge, 2007_

http://www.sozialoekonomie.info/ZfSO-155_Lohr.pdf

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I.2.3.4. Zur Bedeutung des Rentabilitätsprinzips

Zusammenfassung:

Das Dogma „mehr Markt und Privateigentum“ geht Hand in Hand mit der Unterstreichung des Rentabilitätsprinzips. Der Zweck des Wirtschaftens sollte die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zum Verbrauch sein (Konsum). Die Akkumulationssphäre (Sparen und Investieren, Finanzkreislauf) sollte demgegenüber eine dienende Funktion haben (Mittel, nicht Zweck). Tatsächlich ist in der heutigen Wirtschaft aber Zweck und Mittel pervertiert. Die Akkumulationssphäre wird zum Selbstzweck, der Konsum zum Mittel.
Wenn, um beim Beispiel des Vorkapitels zu bleiben, Gentechnik bei der Produktion von Nahrungsmitteln angewendet wird (v.a. in den USA), obwohl die Mehrzahl der Verbraucher dies nicht wünscht, so ist dies nicht zum Nutzen der Verbraucher, sondern zum Nutzen der betreffenden Konzerne und ihrer Anteilseigner. Gleichzeitig wird die einzelwirtschaftliche Effizienz zum Maßstab aller Dinge – die betriebswirtschaftliche Logik wird auf die Systemebene transzendiert. Andere systemnotwendige Leitwerte geraten mehr und mehr unter die Räder. Wird den Rentabilitätsinteressen Vorrang vor anderen Interessen eingeräumt, so muss dies entsprechende Auswirkungen auf die Ziele des Nachhaltigkeitsvierecks haben: Ökologie, Kultur und Sozialem droht das Nachsehen.

Weitere Informationen:

1. Gerhard Scherhorn, "Das Finanzkapital zwischen Gier und Verantwortung", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 3 ff.

Scherhorn


2. Bernd Senf, "Geldfluss, Realwirtschaft und Finanzmärkte asu der Sicht verschiedener Wirtschaftstheorien", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 14 ff.

Senf


3. Andreas Rams, "´Subprime´- Kreditkrise - finanz- und realwirtschaftliche Entwicklungen", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 28 ff.

Rams


4. Eckhard Behrens, "Die Notenbanken, die Kapitalmärkte und der Boden", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 35 ff.

Behrens

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I.2.4. Verteilungsgerechtigkeit

Zusammenfassung:

In der herkömmlichen Umweltökonomie neoklassischer oder neoinstitutionalistischer Provenienz ist eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber verteilungspolitischen Fragen zu beobachten. Besonders ausgeprägt kommt diese Auffassung im „Invarianztheorem“ von Coase zum Vorschein: Hiernach ist unter bestimmten Umständen das Allokationsergebnis unabhängig von der Ausgangsverteilung der Verfügungsrechte. An die Gültigkeit des Invarianztheorems werden sehr einschränkende Anforderungen gestellt. So werden die Abwesenheit von Transaktionskosten, die Information über die Beteiligten und klar zugewiesene Rechtspositionen vorausgesetzt. Auch wird unterstellt, dass Einkommenseffekte keine Rolle spielen. Im Coase-Theorem bleibt angesichts einer unterstellten sehr speziellen Präferenzenstruktur unberücksichtigt, dass normalerweise die Zahlungsbereitschaft davon abhängig sein wird, ob dem Schädiger oder dem Geschädigten die Eigentumsrechte an der Ressource zugesprochen werden. Es ist angesichts der Vielzahl restriktiver Voraussetzungen (z.B. keine Transaktionskosten) erstaunlich, wie oft das Coase-Theorem in Literatur und umweltpolitischen Diskussionen bemüht wird. Dies betrifft auch die Institutionenbildung abseits der Umweltökonomik. M.E. spielt bei der fortwährenden Bemühung des Coase-Theorems der schon beschriebene Charakter der Ökonomie als „Werturteilsgemeinschaft“ eine große Rolle. Ein Vorläufer des „Invarianztheorems“ wurde schon von Adam Smith in seiner „Theorie der ethischen Gefühle“ entwickelt. Hier vertrat er die Auffassung, dass eine gerechte Verteilung des Bodens nicht notwendig sei: Da nämlich das „Fassungsvermögen des grundherrlichen Magens“ „in keinem Verhältnis zu der maßlosen Größe seiner Begierde“ stehe, müsse den Armen von den Grundherren der größere Teil der landwirtschaftlichen Mehrproduktion überlassen werden. „Von einer unsichtbaren Hand werden sie (die Grundherren, d. Verf.) dahin geführt, beinahe die gleiche Verteilung der zum Leben notwendigen Güter zu verwirklichen, die zustandegekommen wäre, wenn die Erde zu gleichen Teilen unter all ihre Bewohner verteilt worden wäre.“  Schon bei Smith ist die Ausgangsverteilung für das allokative Ergebnis und am Ende die Wohlfahrt insoweit irrelevant. Diese Sicht der Dinge definiert die Relevanz von Leitwerten wie Gerechtigkeit und Versorgung weg bzw. ordnet sie der Effizienz unter, indem sie eine (tatsächlich nicht ohne weitere Maßnahmen bestehende) Harmonie unterstellt.

Wir vertreten im Buch die Auffassung, dass Verteilungsgerechtigkeit eine der Schlüsselfragen für die Lösung der Umweltproblematik darstellt. Umweltpolitik geht regelmäßig mit (künstlichen) Verknappungen von Umweltgütern einher. Folglich müssen die Preise für Umweltgüter steigen. Es ist daher von größtem Interesse (nicht zuletzt für die Durchsetzbarkeit in Demokratien), wer von den Preissteigerungen profitiert.

Unser Buch orientiert sich daher normativ an dem Ideal der Herstellung gleicher Zugangschancen zu den natürlichen Ressourcen (was nicht unbedingt einer Gleichverteilung an Eigentumsrechten entspricht).


Weitere Informationen:

Alwine Schreiber-Martens, "Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung von Naturressourcen" (Zeitschrift für Sozialökonomie 154. Folge / 2007, S. 27 – 32):
http://www.archiv-grundeinkommen.de/schreiber-martens/Ressourcen-GE.htm

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I.3.1. Privatisierung von sog. "Allmendegütern"


I.3.1.1. Der "Klassiker": Grund und Boden als Ressource /
              Flächenhaushaltspolitik


Zusammenfassung:

Grund und Boden ist kein Wirtschaftsgut wie jedes andere.

a. Die Bodennutzung bedarf der Planung. Würde jeder Bürger mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren (z.B. sich den Traum vom Einfamilienhaus im Grünen erfüllen wollen), käme für die gesamte Gesellschaft ein suboptimales Ergebnis heraus (z.B. Zersiedelung mit mannigfachen ökologischen, ökonomischen und sozialen Kosten). Die Planung hat die Aufgabe, die Interessen verschiedener Anspruchsgrupen (z.B. Rohstoffgewinnung, Wasserwirtschaft, Gewerbe, Wohnsiedlungen, Militär) in Ausgleich zu bringen. Insoweit sollte sie Treuhänderin eines Gemeingutes sein. Die Praxis sieht allerdings anders aus: Gut organisierte und mächtige Sonderinteressen versuchen die planenden Instanzen für sich einzunehmen. Die Kosten werden diffus auf andere, schlechter organisierte Gruppen oder die Gemeinschaft externalisiert. Ein bekanntes Beispiel stellt der Landwirt dar, der seine Freunde im Gemeinderat davon überzeugt, sein Ackerland in Bauland umzuwidmen. Über Nacht wird sich der Wert seines Grundstücks verzwanzig- bis verhundertfachen. Die Kosten (Leerstände und Entwertung der Bestandsimmobilien im Ortskern, Infrastruktur, Landschaftszerschneidung und Landschaftsverbrauch etc.) trägt die Allgemeinheit. Die Gemeinde hat schließlich ein finanzielles Interesse (Zuweisungen aus dem Finanzausgleich, Grundsteuereinnahmen etc.) an der Neuausweisung und kann schon deshalb nicht neutraler Sachwalter des Gemeinschaftsgutes Planung sein. Solches Rent-Seeking, das zu mangelnder Planungsneutralität führt, passiert nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt.

b. Gesetzt, die Planung wäre neutral und die Pläne wären gut, so würden sie doch durch die wirtschaftlichen Akteure konterkariert. In vielen Fällen ist es z.B. rational, ein Grundstück nicht oder nicht wie vorgesehen zu nutzen. Der Eigentümer eines gewerblichen Vorratsgrundstücks könnte dieses beispielsweise bebauen und vermieten. Dadurch "verbaut" er sich aber im Wortsinne anderweitige Nutzungsoptionen (z.B. für das Wachstum der eigenen Firma). Die alte Dame in einem viel zu großen Haus in einer Kleinstadt könnte leicht zusätzliche Mieter aufnehmen; vor dem Hintergrund des geltenden Mieterrechts ist die Unsicherheit jedoch sehr groß, ob sie die Mieter zu vertretbaren Kosten gegebenenfalls wieder los wird. Die Beispiele sind Legende. Es existiert kein richtiger Nutzungsdruck. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Flächen, z.B. in Entwicklungsländern. Wenn langfristige Pachtverträge abgeschlossen werden, existiert kein Druck, das Land in Wert zu setzen. Dies verschärft die Landknappheit an anderer Stelle, oft mit desaströsen Folgen für die Umwelt (wenn Landlose und Landarme in geschützte Gebiete ausweichen müssen, um zu überleben). Die betreffenden Beispiele sind Legende. Die Behauptung der Neoinstitutionalisten, Privateigentum an Grund und Boden würde eine effiziente Bewirtschaftung garantieren, ist pure Ideologie. Land kann zudem nicht vermehrt werden; die Bodenrente kann nicht im Wege des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs angegriffen werden. Die oftmals vorgenommene Zusammenfassung von Boden und vermehrbarem Kapital zum Produktionsfaktor "Kapital" ist ebenfalls Ideologie; es wird suggeriert, dass bei Grund und Boden dieselben Gesetze wirksam sind wie bei anderen Wirtschaftsgütern.

c. Jeder Mensch ist auf den Zugang zu Boden existentiell angewiesen. Dennoch gilt in den meisten Ländern mit dem Privateigentum an Grund und Boden auch das Ausschlussprinzip. Interessant ist, dass selbst wichtige Gründerväter der neoklassischen Theorie (wie Walras, Mill oder Gossen) starke Vorbehalte gegen Privateigentum an Grund und Boden hatten. So meinte J. S. Mill: "Wenn man von der Heiligkeit des Eigentums spricht, so sollte man immer bedenken, dass dem Landeigentum diese Heiligkeit nicht in demselben Grade zukommt. Kein Mensch hat das Land geschaffen ... Es ist das ursprüngliche Erbteil des gesamten Menschengeschlechts ... Es ist für Niemanden eine Bedrückung, ausgeschlossen zu sein von dem was Andere hervorgebracht haben. Sie waren nicht verpflichtet, es für seinen Gebrauch hervorzubringen, und er verliert nichts dabei, dass er an Dingen keinen Anteil hat, welche sonst überhaupt nicht vorhanden sein würden. Allein ist es eine Bedrückung, auf Erden geboren zu werden, und alle Gaben der Natur schon vorher in ausschließlichem Besitz genommen und keinen Raum für den neuen Ankömmling freigelassen zu finden."

d. Wir vertreten die Auffassung, dass Privateigentum an Grund und Boden ein Privilegium und damit ein Fremdkörper in einer Wettbewerbsordnung darstellt. Unterschiedliche Wirtschaftsgüter machen unterschiedliche Formen von Eigentum notwendig. Die Behauptung der Neoinstitutionalisten, eine einzige Form des Eigentums wäre universell anwendbar, ist Ideologie. Schon Henry George fasste übrigens den Begriff "Land" weit, indem er Wirtschaftsgüter mit ähnlichen Eigenschaften wie Wasser, Rohstoffe etc. ebenfalls unter "Land" subsumierte. Wir schließen uns dieser Auffassung an.

Weitere Informationen:

1. Dirk Löhr, External Costs as Driving Forces of Land Use Changes." Sustainability 2/2010, no. 4: 1035-1054 (in englischer Sprache), online:

http://www.mdpi.com/2071-1050/2/4/1035/

2. Beitrag von Ramonet (2/2009) zum aktuellen Agrarkolonialismus:

Ramonet_Agrarkolon


3. Vortrag von Fritz Andres "Wieviel Erde braucht der Mensch?" vom 4.6.2000 in Singen:

Wieviel Erde braucht der Mensch?

4. Elisabeth Meyer-Renschhausen "Bodenrechtsreform - Von den Anfängen bis zur Gegenwart", in Zeitschrift für Sozialökonomie, März 1999, S. 3 ff.

Geschichte Bodenrechtsreform

5. Elisabeth Meyer-Renschhausen, "Vom Boden, der uns ernährt", Zeitschrift für Sozialökonomie, September 2003, S. 12 ff.

Me-Re_Bodenernährt

6. Peter Conradi (SPD), "Ein soziales Bodenrecht - eine ungelöste / unlösbare Aufgabe?", in: Zeitschrift für Sozialökonomie, März 1999, S. 19 ff.

Bodenrecht_Conradi

7. Hans Trein "Großgrundbesitz und Landlosenbewegung in Brasilien", Zeitschrift für Sozialökonomie Sept. 2003, S. 23 ff.

Landlosenbewegung

8. Armin Paasch, "Marktgestützte Landreformen: Eine Zwischenbilanz aus menschenrechtlicher Perspektive", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2006, S. 24 ff.

Markt-Landreformen

9. Dirk Löhr, Vortrag im Rahmen einer ERSEC-Konferenz im Oktober 2008 (Peking), in englischer Sprache:


Erbbaurecht (China)

10. Wilhelm Matzat, "Die deutsche Land- und Steuerordnung von Tsingtau und ihr Weiterwirken auf China", Zeitschrift für Sozialökonomie, März 1999, S. 10 ff.

Tsingtau_Matzat


11. Torsten Warner, "Die Landordnung von Tsingtau", Zeitschrift für Sozialökonomie, März 1999, S. 15 ff.
 

Tsingtau_Warner


12. Fritz Andres, Zur Bodenfrage in Rußland :

Boden_Russland


13. Eckhard Behrens:
- Das kommunale Erbbaurecht in neuer Sicht 

EBR_neue Sicht

- Das kommunale Erbbaurecht erleichtert die Stadtplanung 

EBR_Stadtplanung

14. Fabian Thiel "Sharia-kompatibles Landmanagement für den Nahen und Mittleren Osten", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 45 ff. :

Thiel_Sharia


15. Oliver Arndt, "Die Transformation des Bodenrechts auf den Malediven", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2008, S. 53 ff.

Arndt


16. Fabian Thiel, "´Feeding a Growing Appetite for Land´ - Landpolitik in Afrika", Zeitschrift für Sozialökonomie, Juni 2007, S. 3 ff.

Thiel_Afrika

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I.3.1.2. Handelbare Emissionsrechte und die Übertragung des 
              Konzepts auf die Flächenhaushaltspolitik

Handelbare Emissionsrechte werden von den Umweltökonomen als effektives und effizientes Instrument gelobt. Möglich ist auch eine Verteilung, die dem Postulat der "Klimagerechtigkeit" entspricht. Sieht man allerdings ein wenig näher auf den Mechanismus, bleibt nicht mehr so viel von den Vorteilen übrig:

a. Effektivität / ökologische Zielerreichung: Die Grundidee des Zertifikatehandels ist die Herstellung eines großen Ausmasses an Effizienz durch das Ausnutzen von unterschiedlichen Grenzvermeidungskosten. Um dies zu bewerkstelligen, bedarf es eines groß dimensionierten Regimes: Möglichst viel Teilnehmer (Dimension: Subjekte), möglichst viel einbezogene Treibhausgase (Dimension: Gegenstand), möglichst einen Handel über die Zeitschiene hinweg (Dimension: Zeit) und ein möglichst weiträumig dimensioniertes System (Raum). Dann kommt auch ein großer Markt zustande, der für den Handel von Verschmutzungsrechten unabdingbar ist.
Beschränken wir uns nur auf die Betrachtung der gegenständlichen Dimension, so ist ein einziges Gas oft (selbst im weltweiten Maßstab) nicht handelbar, weil der Markt zu klein wäre. Die Zusammenfassung mehrerer Gase zu einem Universalzertifikat (wie u.a. in Kyoto geschehen) löst dieses Problem. Im Rahmen des Zertifikatehandels vergleicht ein Verschmutzer den Zertifikatepreis mit seinen Grenzvermeidungskosten. Liegen diese unterhalb des Zertifikatepreises, so kann er Verschmutzung vermeiden und Zertifikate verkaufen. Er speist damit die Angebotsseite des Zertifikatemarktes. Liegen die Grenzvermeidungskosten oberhalb des Zertifikatepreises, wird der Verschmutzer Zertifikate kaufen anstatt die teuren Grenzvermeidungskosten in Kauf nehmen. Dieser Verschmutzer speist also die Nachfrageseite. Zumal die Vermutzer mit Grenzvermeidungskosten unterhalb des Zertifikateoreises ihre Verschmutzung verringern vice versa, gleichen sich die Grenzvermeidungskosten auf dem Niveau des Zertifikatepreises aus. Das System führt also dazu, dass dort ausgeglichen wird, wo die geringsten Grenzvermeidungskosten anfallen und dort weiter verschmutzt wird, wo die Grenzvermeidungskosten entsprechend hoch sind (höher als der Zertifikatepreis). Allerdings besteht keinerlei Gewähr dafür, dass an denjenigen Stellen, wo die Verschmutzung nach der Systemlogik stattfinden soll, die Ökosysteme dies auch verkraften. Das System nimmt auf die Resilienz der Ökosysteme grundsätzlich keine Rücksicht. Insbesondere Gase mit geringer Diffusion können Schadstoffkonzentrationen bewirken (CO2 ist hier eher eine Ausnahme). Will man Schäden durch Hotspots vermeiden, muss das Handelssystem unter dem Vorbehalt der fallweisen Suspendierung stehen (dies ist z.B. beim EU-Emissionshandel der Fall). Damit wird jedoch auch die Effizienz des Systems und damit seine Legitimationsgrundlage infrage gestellt. Letztlich muss es der Umweltpolitik um die Steuerung  der Einwirkung von Schadstoffen auf sensitive Umweltgüter gehen. Dies bedeutet grundsätzlich die Steuerung von Belastungsstrukturen (die Steuerung von Belastungsniveaus ist lediglich ein Spezialfall für Stoffe mit sehr speziellen Diffusionseigenschaften). Das auf handelbaren Zertifikaten gestützte Handelssystem ist jedoch grundsätzlich nicht in der Lage, Strukturen zu steuern. Diese Kritik richtet sich nicht gegen den Gedanken der Kontingentierung an sich, sondern dagegen, den Allokationsmechanismus primär auf den Sekundärmarkt (Handel) zu stützen. Strukturen können auch über entsprechend ausdifferenzierte Kontingente gesteuert werden; allerdings tritt dann die Handelsidee zurück. Die Allokationsfunktion muss dann durch andere Instrumente getragen werden; hier bietet sich insbesondere die Auktion an.

Im Rahmen der Flächenhaushaltspolitik ist die Notwendigkeit der Steuerung von Strukturen sehr offensichtlich. Es bedarf der Planung von Gewerbe-, Wohn-, Frei-, Verkehrsflächen etc. Weil über das oben beschriebene Handelssystem aber keine Strukturen gesteuert werden können, sind auch handelbare Flächenausweisungskontingente grundsätzlich für die Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme ein ungeeignetes Instrumentarium.

b. Effizienz / Ökonomie: Stützt sich das System auf ein Universalzertifikat, können keine Belastungsstrukturen gesteuert werden (s. oben). Von bestimmten Gasen wird mehr emittiert als für die Ökosysteme verträglich, von anderen weniger, als die Ökosysteme ohne Risiko aufnehmen könnten. Das "zu viel" und "zu wenig" bedeutet in jedem Fall Wohlfahrtsverluste gegenüber einem fiktiven Zustand, der sich an der Belastbarkeit der Ökosysteme orientiert.
Unabhängig davon werden mit den Verschmutzungszertifikaten Vermögenswerte geschaffen, die nicht vermehrbar und nicht reproduzierbar sind. Insoweit haben sie ähnliche Eigenschaften wie Land. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Eigenschaften unter bestimmten Umständen Spekulanten anziehen.
Betrachtet man das EU-Verschmutzungshandelssystem, ergaben sich in der Vergangenheit beträchtliche Preisschwankungen. Dies hat verschiedene Ursachen (zu großzügig bemessene Caps im Anfangsstadium, kein wirklich fester Cap infolge von "Leckagen", z.B. über den CDM-Mechanismus etc.).
Unabhängig davon, durch welche Gründe solche Preisschwankungen verursacht werden: Sie bedeuten für Unternehmen, die Vermeidungsinvestitionen vornehmen wollen, Unsicherheiten mit Blick auf den Erfolg der Vermeidungsanstrengungen (Verkauf der Zertifikate zu welchem Preis?). Im Zweifel werden die Vermeidungsanstrengungen daher geringer ausfallen als bei einem sicher kalkulierbaren Vermeidungserfolg.

c. Verteilung / Zugang: Sowohl das Kyoto- wie das EU-Handelsregime folgte bei der Erstausstattung der Logik des Grandfathering. Im Rahmen des Kyoto-Systems bezog man sich beispielsweise bei der erstmaligen Zuteilung der Verschmutzungsrechte auf das Jahr 1990. Wer bis zu diesem Jahr die Atmosphäre durch Verschmutzung in hohem Maße okkupiert hatte (die westlichen Industriestaaten) sollte eine Bestandssicherung erhalten: Den betreffenden Staaten wurden entsprechend hohe Verschmutzungsrechte zugewiesen. Diejenigen Staaten, die die Okkupation der Atmosphäre "versäumt" hatten (oftmals ohne eigene Schuld, wie im Falle einiger ehemaliger Kolonien), erhielten nach dieser Logik entsprechend geringe Zuweisungen. Die Zustimmung zu diesem Mechanismus hätte für viele Entwicklungs- und Schwellenländer bedeutet, dass sie sich ihre Entwicklung von den westlichen Industriestaaten (welche die Klimamisere ja verursacht hatten) hätten erkaufen müssen. Die Lust, in diesen Mechanismus mit allen Pflichten eingebunden zu sein, war auf Seiten dieser Länder (allen voran China und Indien) entsprechend gering. Selbstverständlich wusste man, dass das Klimaproblem entweder nur weltweit (unter Einbeziehung von Staaten wie Indien und China) oder überhaupt nicht zu lösen ist. Um die betreffenden Staaten wenigstens "am Rande" noch einzubinden, erfand man den "Clean Development Mechanism" (CDM). Unternehmen aus Industriestaaten können in den betreffenden Schwellen- und Entwicklungsländern Projekte durchführen, die zu CO2-Minderungen führen sollen. Die betreffenden Unternehmen können sich Gutschriften erteilen lassen und diese in Verschmutzungsrechte umwandeln, die sie auch in den Heimatländern nutzen können. Der CDM-Mechanismus ist sehr stark unter Beschuss geraten: Es wird kritisiert, dass oftmals Projekte als "zusätzlich" (also CO2-sparend) zertifiziert werden, die auch ohne den entsprechenden Mechanismus durchgeführt worden wären. Es gibt schließlich Hinweise darauf, dass Schmutzindustrien nur zu dem einen Zweck hochgezogen werden, die Verschmutzung später einnahmewirksam wieder vermeiden zu können.
Die beschriebene Problematik hat letztlich ihre Ursache darin, dass das Postulat der "Klimagerechtigkeit" im Kyoto-Protokoll nicht ansatzweise verwirklicht worden ist.

Weitere Informationen:

1. Dirk Löhr, Cap and Trade – Kyoto in der Sackgasse, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 43. Jg., 150. Folge, September 2006, S. 10-22.

Kyoto - Eine Mißgeburt

2. Lutz Wicke, "Das Versagen des Kyoto-Protokolls in seiner jetzigen Form und seine strukturelle Weiterentwicklung", Zeitschrift für Sozialökonomie, Septamber 2006, S. 3 ff.

Wicke

3. Dirk Löhr, zusammen mit Jeff Chen, Kritik des Cap and Trade-Systems (chinesischer Titel), in: Chinese Academy for Environmental Planning (Hrsg.): Environmental Policy Research Series, Vol. 8 Nr. 9 / 2007.

Kyoto_Kritik (in chinesischer Sprache)

4. Zur Kritik am CDM-Mechanismus: http://www.cdm-watch.org

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.... ab hier Dauerbaustelle ...


I.3.1. Privatisierung von sog. "Allmendegütern"
I.3.1.3. Ressourcenbasierte Patente

Dirk Löhr, Geistige Eigentumsrechte, Globalisierung und die Fortsetzung der Conquista, in: Fragen der Freiheit, H. 276 / September –Dezember 2006, S. 3-47.

Geistige_Eigentumsrechte

Dirk Löhr, Wie eine „unsichtbare Hand“ nach der Allmende greift – Eine Kritik der Property-Rights-Theorie, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 44. Jg., 155. Folge, September 2007, S. 12 – 30.

Kritik der Property-Rights-Theorie

Allgemein zur Kritik an den geistigen Eigentumsrechten s. auch den Report des Netzwerks freies Wissen, online lesbar unter:
http://www.wissensallmende.de/report-2009/lesen


Zur Problematik des Patentwesens s. ferner

- gegen Softwarepatente: http://www.ffii.de

- gegen Biopatente: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/

- gegen Patente auf Medikamente: http://www.bukopharma.de


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I.3.2. Der Gegenentwurf: Treuhänderschaft an Allmenderessourcen

Viele Ressourcenkonflikte könnten entschärft werden, wenn die rivalisierenden Nutzer die betreffenden Ressourcen als Gemeinschaftsgut auffassen und die Ressourcenrenten nach Kopf der Bevölkerung zurückverteilen würden. Die Möglichkeiten, die ein solches Regime im Nahostkonflikt bieten würde, stellt Fritz Andres in seinem Beitrag "Gedanken über eine Wassergemeinschaft von Israelis und Palästinensern", Zeitschrift für Sozialökonomie, Juni 2007, S. 25 ff. dar.

Andres_Wassergemeinschaft

Fabian Thiel, "´Property in Progress´: Grundsätze für eine globale zukunftsfähige Ressourcenhaushaltspolitik", Zeitschrift für Sozialökonomie, April 2006, S. 3 ff.

Thiel_PiP

Eine potenziell geeignete Stelle, die Treuhänderschaft an solchen Ressourcen (als Gemeinschaftsgut) zu übernehmen, welche die gesamte Menschheit betreffen, stellt die UNO dar. Kritisch mit dem augenblicklichen Zustand der UNO befasst sich Udo-Ernst Simonis, "Strukturmängel und Reformbedarf der Umweltpolitik der Vereinten Nationen", Zeitschrift für Sozialökonomie Juni 2007, S. 17 ff.

Simonis_UNO
 

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I.3.4. Netzgebundene Monopole - natürliche Monopole

Vorabveröffentlichung (Dirk Löhr) über die Privatisierung der Wasserversorgung:

Wasserversorgung


Empfehlenswert ist die Homepage von Prof. Dr. Lorenz Jarrass mit verfügbaren Downloads:
http://www.jarass.com 

Exemplarisch s. auch den Spiegel-Online-Artikel über das Stromnetz in den USA vom 15.08.2003:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,261317,00.html

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I.4. Globalisierung: Zur Struktur eines Aneignungsmechanismus

Anders als in früheren Zeiten haben es v.a. die USA verstanden, ihre imperialistischen Bestrebungen weitgehend ohne den Einsatz von Militär zu verfolgen. Nachfolgend sehen Sie zwei Interviews des Aussteigers John Perkins ("Bekenntnisse eines Economic Hitman - Unterwegs im Dienst der Wirtschaftsmafia", "Weltmacht ohne Skrupel - Die dunkle Seite der Globalisierung"). Perkins beschreibt, wie Staaten der Dritten Welt planmäßig in die Verschuldung getrieben werden, um sie willfährig zu machen und den Zugang zu ihren Ressourcen zu sichern.

http://de.youtube.com/watch?v=e0JCJ4pIFEw

http://de.youtube.com/watch?v=EK6B4Uogtso

IWF und weltbank sind die dominanten, die Finanzseite des Globalisierungsprozesses prägenden Institutionen. Eine kritische Bestandsaufnahme hierzu bietet Thomas Betz, "IWF und Weltbank - Anspruch und Wirklichkeit", in: Zeitschrift für Sozialökonomie, März 2002, S. 17 ff.

IWF_WB_Betz


Anhand des Beispiels Mosambik stellt Elisio Macamo die Problematik der Politik von Weltbank und IWF dar. Elisio Macamo, "Die Weltbank, der IWF und das Streben nach Perfektion in Mosambik", in: Zeitschrift für Sozialökonomie, März 2002, S. 34 ff.

IWF_WB_Macamo

Tilman Santarius, einer der Autoren von "Fair Future", fragt, ob es eine Fair Future durch Investment in Development geben kann. Aus: Zeitschrift für Sozialökonomie, September 2006, S. 36 ff.

Santarius

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I.4.5. Feldstudie: Die verstärkte Nutzung von Biomasse als neue
           Dimension der Globalisierung


Nachfolgend das neu gefasste Kapitel:
 

Kap. I.4.5. (überarbeitet)


Zum Thema Nahrungsmittelkrise und Biokraftstoffe s. den Powerpoint-
Vortrag von Dirk Löhr, gehalten auf der RUBIN-Konferenz im Frühjahr 2008:
"Der Fußabdruck des (Rohstoff-) Hungers. Download:
www.rubin-biomass.eu/bilder/mediafile_231_Bohr.pdf

Zum Thema "Externe Flächenbelegung - Import von Biomasse" s. die Präsentation von Dirk Löhr zu einem Vortrag, gehalten am 7.11.2008 im Rahmen der 8. Biomassetagung Rheinland-Pfalz am Umwelt-Campus Birkenfeld


Externe Flächenbelegung

Wenig umstritten sind die Schäden, die durch den Anbau von Palmöl als Energiepflanze verursacht werden. Hierzu s. die sog. "Palmölstudie" des Wuppertal- und des Ifeu-Instituts:


Palmölstudie

Ausgezeichnet ist der Artikel von Eric Holt-Giménez: Sprit vom Acker - Fünf Mythen vom Übergang zu Biokraftstoffen, aus: Le Monde Diplomatique, 8.6.2007:
http://www.monde-diplomatique.de/pm/2007/06/08/a0043.text.name,askFMct0a.n,0

Zu den desaströsen Auswirkungen von Biomasseimporten in großem Stil, die fast neokolonialistische Züge tragen, s. auch 


Kampf um Afrika

In jüngster Zeit setzt man angesichts der zunehmenden Flächennutzungskonkurrenz immer stärker auf "technologische" Lösungen. Hiermit sollen die schwerwiegendsten Fehlentwicklungen des Anbaus von Biomasse vermieden werden. Wir kritisieren derartige "technische Wege", die soziale und institutionelle Defizite nur mit technischen Mitteln lösen wollen (und weiter "Business as usual" betreiben zu können, u.a. in Kap. II.3.
Derartiges hat man schon mit der "Grünen Revolution" erlebt - augenscheinlich aber, ohne daraus zu lernen. Besonders im Fokus der Protagonisten ist die "Wunderpflanze Jatropha". Hierzu siehe u.a. folgende Kommentare und Beiträge:


Grainorg. zu Jatropha



Amnesty International zu Mißständen in Mali:

Amnesty International zu Mißständen u.a. in Indien:
http://www.amnesty.ch/de/aktuell/magazin/55/biotreibstoffe-indienSpiegel-Online kritisch zur Praxis westlicher Konzerne bezüglich des Jatropha-Anbaus:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,576541,00.html

Immer wieder stößt man auf die Behauptung, es stünden noch ausreichend "marginale" Flächen zum Anbau von Biomasse in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Verfügung. Hiergegen die Studie der Gaia Foundation, von Biofuelwatch, the African Biodiversity Network, Salva La Selva, Watch Indonesia und EcoNexus "Agrofuels and the Myth of the Marginal Lands" (September 2008):


Marginal Lands

Ein interessanter Artikel von Grain () zum Agrofuel-Anbau in Indien, u.a. auch Jatropha betreffend:

Agrofuels Indien


Interessant ist das Gutachten von Joachim von Braun, The World Food Situation - New Driving Forces and Required Actions, International Food Policy Research Institute, Washington D.C., Dezember 2007. Interessant ist hierbei v.a. Figure 6, die den immer enger werdenden Zusammenhang zwischen den Preisen für fossilen Energieträgern und Biofuels aufzeigt. Ohne die wachsende Rolle von Biofuels ist dieser Zusammenhang kaum zu erklären.

Englische Version:

Gutachten Nahrung und Biofuels

Eine OECD-Studie enthält ebenfalls interessante Aussagen u.a. über den preislichen Zusammenhang von Nahrungsmitteln und Bioenergie:


OECD-Studie

Ein unverdächtiger Zeuge bezüglich des Zusammenhangs von Nahrungsmittelpreisen und dem Anbau von Biokraftstoffen ist die Weltbank. Anbei die "weichgewaschene Version", das World Bank Working Paper No 4682 vom Juli 2008. Die Ursprungsversion kursierte zunächst als inoffizielles Papier der Weltbank und löste heftige Kontroversen aus. In der vorliegenden offiziellen Version heißt es nur noch, dass der größere Teil (most of) der 70 bis 75 % des Preisanstiegs, der nicht auf die Dollarabwertung, steigende Düngemittelpreise und steigende Energiepreise zurückzuführen ist, durch die Flächenkonkurrenz erklärt werden könne.

WB_No_4682

Ebenso kann zu diesem Thema die Lektüre des kritischen Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats Agrarpolitik im Bundeslandwirtschaftsministerium empfohlen werden.

Gutachten Wiss. BR

Ein neues Gutachten der Monopolkommission (2009) kritisiert das EEG, das den Biomasseboom wesentlich stimuliert hat.

Monopolkommission

Ein Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (2007) kommt auch zu dem Schluss, dass das Thema "Biomasse" mit mehr Vorsicht und entschleunigt angegangen werden sollte:

Sondergutachten SRU

Im Dezember 2008 erschien das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen "Welt im Wandel - Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung". Das Arbeitsexemplar der Bundesregierung ist hier zum Herunterladen bereitgestellt.

WBGU

Auch Greenpeace stellt sich in einer Stellungnahme zur Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags dezidiert gegen Überteibungen bei den Agrofuels und spricht sich gegen die Beimischungsquote aus:
 

Greenpeace_Biofuels


Ein dezidierter Gegner von Agrofuels, soweit es zu einer Flächennutzungskonkurrenz mit Nahrungsmitteln kommt, ist der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Jean Ziegler. Ziegler forderte ein Biotreibstoff-Moratorium.
http://www.swissinfo.ch/ger/swissinfo.html?siteSect=109&sid=8306521

Kritisch auch der Beitrag des Umwelt- und Prognose-Instituts e.V. (UPI), u.a. auch die Biotreibstoffe der "zweiten Generation" betreffend:
http://www.upi-institut.de/biosprit.htm

Interessante WebSites zum Thema Biofuels und Ernährung sind (leider nur in englischer Sprache):

http://www.biofuelwatch.org
http://www.grain.org

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